
WICHTIG:
Meldung an die Tierseuchenkasse zum 01.05.2026
Ab dem Jahr 2026 müssen alle Bienenvölker unmittelbar bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gemeldet werden.
Der maßgebliche Stichtag ist jährlich der 01. Mai, erstmals der 01.05.2026. Entscheidend ist die Anzahl der am Stichtag gehaltenen Bienenvölker.
Alle bei der Tierseuchenkasse bereits bekannten Bienenhalterinnen und Bienenhalter werden rechtzeitig vor dem jeweiligen Stichtag schriftlich informiert.
Sollte bis zum 01.05.2026 keine Meldeaufforderung eingehen, sind die Bienenvölker eigenständig bei der Tierseuchenkasse zu melden.
Die Meldung kann formlos per E-Mail, über das Online-Verfahren oder per Fax erfolgen. Alternativ kann ein entsprechendes Meldeformular
angefordert werden.
Weitere Informationen:
https://www.tsk-bw.de/aenderung-der-meldepflicht-von-bienenvoelker-und-neuer-stichtag-ab-2026/
